Prinzipiell ist die Idee ja gut: Der klassische Einschreibebrief soll durch eine Variante in elektronischer Form mit automatischer Rückantwort ersetzt werden. Zum einen will der italienische Staat dadurch Geld sparen, um seine zahllosen mehr oder weniger sinnvollen Einschreiben durch eine spürbar günstigere Variante zu ersetzen. Zum anderen möchte man so wohl auch die (italienischen) Unzulänglichkeiten des Einschreibebriefes umgehen, der alles andere als ein zuverlässiges Mittel ist, um den Transport einer wichtigen Nachricht vom Absender zum Empfänger zu gewährleisten. Der klassische Einschreibebrief der Schneckenpost leidet unter den bekannten Problemen, die in der fehlenden ultimativen Garantie für den erfolgten Empfang, für die Ablehnung desselben, für die Bestätigung des Inhaltes oder für den genauen Zeitpunkt der erfolgten Zustellung ihren Ursprung haben. Sendung oder Empfangsbestätigung können beide verloren gehen, kriminelle Naturen finden auch Wege, mit dem Inhalt Schindluder zu treiben.

Die sogenannte „posta elettronica certificata“, kurz PEC, soll genau diese Probleme an der Wurzel entfernen und volle rechtliche Relevanz haben. Auch wenn dem Empfänger die Empfangsbestätigung „abhanden“ kommen sollte, zieht sich die Spur der zertifizierten Mitteilung durch eigene Logfiles, die per Gesetz für einen Zeitraum von 30 Monaten aufzubewahren sind. Ein eigenes digitales Zertifikat, das für jedes Postfach ausgestellt wird, soll die Validität des Inhaltes gewährleisten. Schlussendlich fußt das Ganze auf dem E-Mail-Protokoll, weshalb auch das Zeitproblem im Griff zu sein scheint.

Die für den Informatiksektor im öffentlichen Bereich zuständige Behörde „Centro Nazionale per l’Informatica nella Pubblica Amministrazione“ (CNIPA) wurde mit der Betreuung des zugehörigen Regelwerkes beauftragt. Dazu gehört auch die Verwaltung der akkreditierten Dienstanbieter, die wegen der sehr restriktiven Aufnahmebedinungen aktuell auf 24 begrenzt sind. Zudem bestehen von Seiten dieser Institution auch Anstrengungen, das vollumfängliche PEC-Regelwerk und damit die zertifizierte elektronische Post des italienischen Staates zu standardisieren.

PEC- posta elettronica certificata

Genau darin findet sich eigentlich der Hauptkritikpunkt: PEC oder die „posta elettronica certificata“ ist aktuell kein internationaler Standard, er stellt ausschließlich ein Sammelsurium italienischer Regeln dar. Zu allem Überdruss gibt es für die tradizionelle E-Mail bereits seit Jahren Alternativen wie die RFC 3798, welche an den Verantwortlichen scheinbar spurlos vorüber gegangen sind. Einer der Kommentatoren der zugehörigen italienischen Wikipedia-Seite bringt die Sache auf den Punkt:

Perche‘ non inserire il PGP come sistema di protezioni delle email?

Frei übersetzt: „Warum kann nicht PGP als System zum Schutz von E-Mails eingeführt werden?“

Zudem erschwert das Chaos der italienischen Gesetzgebung eine transparente Anwendung neuer Regeln, die ganze Sache könnte spätestens mit dem nächsten Regierungswechsel wieder hinfällig sein.

Schließlich gehen im allgemeinen Fall auf einem PEC-Postfach keine unzertifizierten E-Mails ein, zumindest nicht in der Default-Konfiguration. Jedenfalls wird jeder Anwender seine Standardpostfächer weiter benutzen wollen, weshalb auch ein nicht unbeträchtlicher Mehraufwand auf dieser Seite besteht.

Das aktuell gültige Gesetz schreibt es Gesellschaften und Freiberuflern vor, auf den PEC-Zug aufzuspringen. Bei Neugründungen greift die Regelung sofort, bestehende Betriebe haben bis November 2011 Zeit, Freiberufler bis November 2009. Einzelfirmen und Privatpersonen sind vorerst von der PEC-Pflicht ausgenommen. Hier die einzelnen Etappen im Detail:

  • Seit August 2006 ist die öffentliche Verwaltung mit PEC-Postfächern ausgestattet und muss diese seit November 2008 für die Kommunikation mit den eigenen Mitarbeitern und anderen Bereichen der Verwaltung nutzen.
  • Seit 30. Juni 2009 müssen die PEC-Adressen der öffentlichen Verwaltung auf deren Internetseiten mitgeteilt werden.
  • Seit 29. November 2008 müssen alle neuen Betriebe in Gesellschaftsform eine PEC-Adresse besitzen und diese bei der Eintragung mitteilen.
  • Bis 29. November 2011 müssen alle zum 29. November 2008 bereits bestehenden Gesellschaften ein PEC-Postfach nachreichen und bei der Handelskammer eintragen lassen.
  • Innerhalb 29. November 2009 müssen alle Freiberufler mit Einschreibung in Kammern oder Berufsalben ein PEC-Postfach besitzen und kommunizieren.

Als Hosting-Anbieter finden sich auch bei Safog.com Angebote rund um das Thema PEC oder „posta elettronica certificata“. Im Bereich „Zertifizierte E-Mail PEC“ sind alle diesbezügliche Angebote gelistet, die von einem einfachen PEC-Postfach ohne eigene Domain (Paket PECMail) bis zum Paket PECDomain mit eigener zertifizierter PEC-Domain reichen und alle Notwendigkeiten abdecken sollten. Der Vergleich der PEC-Pakete sollte schließlich einen Überblick über die Möglichkeiten geben, den ganzen bürokratischen PEC-Moloch vom eigenen Betrieb zu entkoppeln und in erfahrene Hände zu legen.