8 per mille der IRPEF: Unterstützung von religiösen Institutionen in Italien

von |21. April 2010|

Alljährlich schlagen sich Millionen Italiener die ersten Monate eines jeden Jahres mit der Abgabe der Steuererklärung herum. Die ziemlich exakten 100 Jahre Katholizismus als Staatsreligion (von 1848 mit der Einführung des Albertinischen Statutes bis 1948 mit der De-Facto-Abschaffung der Statsreligion im Rahmen der Schaffung der Italienischen Verfassung) sind dabei in der Steuererklärung allgegenwärtig, gibt es doch die Möglichkeit, 8 Promille der gesamten geschuldeten Einkommenssteuer IRPEF für natürliche Personen einer religiösen Institution zuzuschreiben. Dieser Mechanismus wurde eingeführt, um einen Ersatz für die Gehälter des katholischen Klerus zu schaffen, welche ja beinahe 2 Jahrhunderte lang vom Staat finanziert wurden. Um dem Laizismus Rechnung zu tragen, hat der Steuerzzahler die Möglichkeit, zwischen verschiedenen „Begünstigten“ zu wählen: Dem Staat, der Katholischen Kirche, der Gemeinschaft der Adventisten des 7. Tages, den Versammlungen Gottes in Italien, der Gemeinschaft der Methodisten und Waldenser Kirchen, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Italien sowie der Vereinigung der jüdischen Gemeinden in Italien:

Modell 703/2010: Zuteilung der 8 Promille.

8 Promille, wird man denken, kann die Suppe doch nicht fett machen. Tatsache aber ist, dass die Katholische Kirche auf diesem Wege im Jahre 2008 1 Mrd. EUR erhalten hat!! Bemerkenswert ist auch die Zusatzregelung, die im obigen Bild rot hervorgehoben ist:

Wird in keinem der sieben Felder unterschrieben, wird dies als unterlassene Wahl seitens des Steuerzahlers betrachtet. In diesem Fall wird der nicht zugewiesene Anteil der Steuern, im Verhältnis zu den insgesamt getroffenen Zweckbestimmungen festgelegt.

Im Klartext: Unterschreibt man nirgends, wird der eigene Anteil gemäß der aktuellen Zuweisung aufgeteilt. Der Sieger dieser Handhabung ist auf der Grundlage der Daten von 2001 unzweifelhaft die Katholische Kirche. Der eindeutige Verlierer ist die „Versammlungen Gottes in Italien“, die bei der Zuteilung der Anteile ohne explizite Wahl ganz im Sinne der Gleichstellung aller Religionen durchs Raster fällt.

Der nicht zugewiesene, den Versammlungen Gottes in Italien zustehende Anteil wird der Staatsverwaltung übertragen.

Das […]