Freitagsalon Brixen Februar 2012: Die Justiz in Italien – reale und erfundene Probleme

von |22. März 2012|

Bereits in der Einführungsrunde wurde von den Diskussionsteilnehmern vor allem die langen Prozessdauern gebrandmarkt. Wenn jemand mit der Justiz zu tun kriegt und seine Lage von einem Gerichtsurteil abhängt, dann ist er arm dran. Andererseits ist dieses System für jene von Vorteil, die sich womöglich effektiv etwas zu Schulden haben kommen lassen, aber durch Verjährung sich aus der Affäre ziehen können. Die Sache hat nur einen Hacken; die Verjährung kommt nur jenen zu Gute, die sich lange Prozesse leisten können und über das nötige Kleingeld verfügen, um eine Schar exzellenter Rechtsanwälte durchzufüttern und bei guter Stimmung zu halten. Es herrscht die Meinung vor, dass letztlich derjenige Recht bekommt, der sich die besten Rechtsanwälte leisten kann und dass Änderungen in diesem eingefahrenen System nicht in Sicht sind. Möglicherweise braucht es auch im Justizwesen eine übergeordnete Instanz (wie es bei den Staatsfinanzen die EU ist), um notwendige Reformen und Verbesserungen in der italienischen Gerichtsbarkeit voran zu bringen.

Axel Bisignano, stellvertretender Staatsanwalt beim Gericht in Bozen, widersprach diesen Ausführungen nicht. Er wies weiters auf so manch anderen Misstand hin; Probleme die auf Missfunktionen im Justizsystem selbst zurückzuführen sind und die teilweise in der Bevölkerung weniger bekannt sind.

 

Zuallererst hat Bisignano uns die wichtigsten Merkmale des italienischen Justizsystems beschrieben.

In Italien herrscht vollkommene Gewaltenteilung, die Gerichtsbarkeit ist unabhängig von der Politik und dies ist in der Verfassung so verankert. Die Richter verwalten sich selbst durch den Obersten Richterrat, dessen Zusammensetzung nicht die Politik, sondern die Richter selbst bestimmen. Die Karrieren der Richter und Staatsanwälte sind nicht getrennt. Der Staatsanwalt ermittelt und beantragt daraufhin die Einleitung des Verfahrens oder auch nicht. Im Verfahren hat dann der Richter die Aufgabe, über den Fall zu urteilen an Hand der Informationen und Eingaben von Seiten des Staatsanwaltes und des Verteidigers.

Darauf hin ging Bisignano über, die wichtigsten Gründe auszuführen, warum das […]